Personenbezogene Daten sind Daten, die nicht vollständig anonym erhoben werden und damit einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das sind der Name, das Einkommen, Adressen, Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, selbst Fotos und das Surf- und Klickverhalten von Menschen.
Dabei ist es egal, woher diese personenbezogenen Daten stammen – ob aus Online-Formularen, aus CRM-Maßnahmen, aus Datenaufkäufen oder aus dem internen HR-System – wenn sie von EU-Bürgern stammen, fallen sie unter die DSGVO. Die Pflichten für Unternehmen hören mit der Aktualisierung der Datenschutzerklärung auf der Webseite nicht auf. Ebenso sollten Firmen ihre Datenbanken auf den Prüfstand stellen.
Personenbezogene Daten vorhanden? Unternehmen sind in der Pflicht
Mit der DSGVO gilt die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, wenn nun eine Person eine Auskunft darüber will, ob und wieso Ihr Unternehmen Daten dieser Person verarbeitet, müssen Sie nachweisen können, dass sie entweder wirklich keine Daten einer Person verarbeiten oder dass die angeforderte Kopie dem Datenstand dem Zeitpunkt der Anfrage entspricht und vollständig ist. Dabei müssen alle Daten von internen IT-Systemen und von allen Auftragsverarbeitern berücksichtigt werden. Im Falle einer Beschwerde eines Betroffenen bei den Aufsichtsbehörden, müssen Sie nachweisen, wann welche Auskünfte erteilt wurden und welche Korrekturen oder Löschungen vorgenommen wurden.
Eine weitere wichtige Anforderung der DSGVO ist das Recht auf Vergessenwerden. Auf Verlangen des Kunden müssen Sie personenbezogene Daten unverzüglich löschen – sofern keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage mehr besteht. Ferner müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, für die der Verwendungszweck nicht mehr existiert. Etwa, wenn ein Vertrag abgelaufen oder ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Personenbezogene Daten dürfen nur dann genutzt werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt, zum Beispiel in Form einer persönlichen Einwilligung. Für die Nutzung von Daten minderjähriger Kinder (unter 16) muss übrigens von Anfang an auch eine Einwilligung der Eltern vorliegen.