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Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll Krankenhäusern den digitalen Wandel erleichtern. Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit, damit Kliniken in moderne Notfallkapazitäten, ihre Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich sollen die Länder weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der Krankenhauszukunftsfonds wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet.
Gefördert werden nach § 19 Abs. 1 Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser. Im Einzelnen:
Die Bewilligung der Fördergelder ist an die Verbesserung der IT-Sicherheit geknüpft: So müssen nach § 14a Abs. 3 mindestens 15 % der Fördersumme genutzt werden, um die IT-Sicherheit zu erhöhen.
Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds ist für alle Krankenhäuser möglich, die in dem Krankenhausplan des jeweiligen Landes berücksichtigt sind (§ 8 KHG). Zudem können Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden (§ 14a Absatz 2 Satz 2 KHG).
In einem ersten Schritt meldet der Krankenhausträger oder ggf. die Hochschulklinik gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf an. Laden Sie sich hier das Formular vom BAS zur Bedarfsanmeldung herunter. Hier müssen die Digitalisierungsvorhaben und die voraussichtlichen Kosten dafür angegeben werden.
Anschließend entscheidet das Land, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Dafür stellt das Land innerhalb von drei Monaten beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers oder der Hochschule. Auch länderübergreifende Vorhaben sind möglich.
Im letzten Schritt prüft das BAS die Anträge der Länder und weist die Fördermittel zu. Die Länder können bis zum 31.12.2021 beim BAS Förderanträge einreichen.
Folgende Leistungen des Softwareherstellers und IT-Beraters DextraData sind nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes förderungsfähig:
Dex7 ist eine IoT-Plattform für intelligentes Auslastungs- und Gerätemanagement in Krankenhäusern. Zudem ermöglicht es Dex7, Geräte und auch Patienten in Krankenhäusern zu tracken.
Dex7 Utilization visualisiert mit der Unterstützung von modernster Sensortechnik die Auslastung von Sonographie-Geräten. Mittels Heatmaps und Statistiken wird eine Aussage über den Status der Sonographie-Geräte getroffen, ob alle im Inventar vorhandenen Geräte gleichermaßen verwendet werden oder ob es Geräte ohne Auslastung gibt. Das hilft bei der Entscheidung zur Neubeschaffung von Hardware und gibt Aufschluss über den Zustand der Geräte.
KHZG Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
KHZG Fördertatbestand 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Dex7 Tracking ermöglicht über sogenannte »Trackables« das zielgerichtete Auffinden von Assets oder hilfsbedürftigen Personen innerhalb des Hauses. Weiterhin ist es möglich zu zählen, wie oft Assets, welche mit »Trackables« versehen sind, das Lager verlassen haben und ob diese zurückgebracht werden. Bei Bedarf können auf einer Karte Regionen mit Events wie Alarmen oder Hinweisen konfiguriert werden, um individuelle Trackingszenarien zu erstellen.
KHZG Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
KHZG Fördertatbestand 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Dex7 Timetable unterstützt das OP-Team bei der Echtzeiterfassung der 13 wichtigsten Zeit-KPIs rund um eine Operation – nach KIS-Standard. Die mobile Tablet-Nutzung stellt sicher, dass alle Eingaben sofort und ohne Verlassen des OP-Tisches erfolgen können. Das komplette Team bleibt somit während des gesamten Verlaufes direkt beim Patienten. Mobilität und intuitive Nutzung sind entscheidende Faktoren für die Akzeptanz der Echtzeiterfassung. Sie geben den realen Operationsverlauf wieder, sind nicht manipulierbar und bilden eine verlässliche Grundlage für anschließende Prozessanalysen.
KHZG Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses
KHZG Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
KHZG Fördertatbestand 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Das »Visual Information Broadcasting System« (VIBS9) digitalisiert die meistens noch analog geplanten Prozesse. Mit VIBS9 erhalten alle Mitarbeiter der beteiligten Funktionsbereiche von Krankenhäusern und Kliniken ein Kommunikations- und Informationstool, welche zum richtigen Zeitpunkt alle für sie relevanten Daten bereitstellt.
Zu einem optimalen Entlassungsmanagement gehört eine frühzeitige patientenspezifische Vorplanung. Um den ärztlichen Dienst bei diesem komplexen und zeitaufwendigen Prozess hilfreich im Klinikalltag zu unterstützen, haben wir für VIBS9 den intuitiven V-Piloten entwickelt.
Mithilfe intelligenter Algorithmen, die neben den dokumentierten Patientendaten auch die jeweiligen DRG-Verweildauern aus dem KIS berücksichtigen, generiert der V-Pilot eine Gesamtübersicht aller Patienten einer Station.
KHZG Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses
KHZG Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
KHZG Fördertatbestand 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Die Software für digitalisierte Managementsysteme GRASP ermöglicht es Krankenhäusern, mit einer digitalen Plattform Themen und Standards, wie IT-Grundschutz, DSGVO, ISO 27001 und Business Continuity Management digital zu managen. Intuitive Bedienoberflächen und übersichtliche Ansichten fördern einen niedrigschwelligen Austausch zwischen allen Beteiligten und sorgen für Entlastung.
Auch die spezifizierten Anforderungen der ISO 27799 an ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) im Gesundheitswesen oder der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für die medizinische Versorgung lassen sich mit GRASP digital abbilden und effizient managen. Im Ergebnis können Patientensicherheit und Behandlungseffektivität gesteigert werden.
KHZG Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV)
DextraData konzeptioniert und implementiert hochverfügbare Rechenzentrums-Infrastrukturen, die den Anforderungen aus KRITIS, B3S und BCM gerecht werden. IT-Ressourcen können dabei einrichtungsübergreifend genutzt werden und bilden dabei Redundanzen über die Standorte hinweg. Somit wird, auch unter großräumigen Beeinträchtigungen z.B. des Internets, sichergestellt, das Daten lokal verfügbar sind und zusätzlich an anderen Standorten verfügbar gemacht werden können. Dies vergrößert die Sicherheit der Patientenversorgung. Eine Vielzahl von Unternehmen aus den Bereichen Finanz, Logistik, Aviation und Healthcare vertrauen auf unsere Beratungsexpertise. Erfahren Sie mehr über unsere umgesetzten Projekte.
KHZG Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV)
Wir sind ein vom BAS berechtigter IT-Dienstleister, der Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer KHZG-Förderung unterstützt. Unsere Experten helfen Ihnen bei der ersten Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Digitalisierungs-Situation bis hin zur Evaluation möglicher Digitalisierungsprojekte. Darüber hinaus unterstützen Sie unsere zertifizierten Experten auch bei unangenehmer Bürokratie. Wir übernehmen die Erbringung der Förderrichtlinien-gemäßen Nachweise und kümmern uns um die Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Anträge. Unser Service folgt den Bestimmungen des Krankenhausstrukurfonds.
Sie arbeiten bereits mit einem anderen Hersteller/Partner zusammen? Gern stehen wir Ihnen auch hier bei evaluierten Projekten mit unserem Know-how bei, indem wir beispielsweise Ihre Förderanträge prüfen bzw. ergänzen.
Förderfähige Kosten: Beschaffung von Nachweisen (nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
Sie wünschen sich Unterstützung beim Transformationsprozess? Gern erarbeiten wir zusammen mit Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Konzept. Dabei können Sie auf unsere weitreichende Expertise im technologischen Bereich, unser Knowhow aus einer Vielzahl erfolgreich umgesetzten Projekten und unser umfangreiches Healthcare-Portfolio vertrauen.
Sie möchten wissen, was wie möglich ist? Wir geben Ihnen einen Überblick zugeschnitten auf Ihre Anforderungen und Ausgangssituation. Dabei werfen wir auch gern einen Blick über den Tellerrand und lassen uns von anderen Branchen inspirieren, um das Beste für Sie herauszuholen.
Spezielle Anforderungen werden gemeinsam abgesprochen und in kurzer Zeit realisiert, was die Dauer bis zu einem voll zufriedenstellenden Live-Betrieb massiv verkürzt.
Unsere Healthcare-Lösungen zeichnen sich durch eine hohe Kompatibilität aus. Sie funktionieren zuverlässig, entsprechen hohen Datenschutzanforderungen und sind intuitiv bedienbar.
»Das Projekt lief ganz nach Plan. Es ging uns dabei nicht nur um die technische Realisierung, sondern auch um Ideen und Impulse von DextraData, wie man unsere Anforderungen umsetzen kann.«
Dr. Paul Trommler, Leiter IT-Service / Sigmeta /Pfennigparade (Sozialer Dienst)
»Die Zusammenarbeit mit DextraData hat uns vom ersten Tag an überzeugt. Das Eingehen auf unsere Wünsche und insbesondere deren enorm schnelle Umsetzung haben wir in dieser Form noch nicht erlebt.«
Christian Friedhoff, Leiter MIT / pro homine (Gesundheitswesen)
Healthcare Whitepaper
Erfahren Sie, wie der tägliche Betrieb von Gesundheitseinrichtungen durch die Technologielösung Real Time Locating System (RTLS) verbessert werden kann.
Software-Lösungen
Software für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unsere Healthcare-Lösungen im Überblick.
Referenz Pro Homine
Die von DextraData entwickelte Dex7 Timetable-App dient der Echtzeiterfassung der 13 wichtigsten Zeit-KPIs einer OP und ermöglicht eine benutzerfreundliche Dateneingabe per Fingertipp.
Gemeinsam realisieren wir mit Ihnen Ihre Digitalisierungs-Roadmap. Dabei begleiten Sie unsere geschulten Berater flexibel und individuell durch alle Phasen des Projektes. Sichern Sie sich jetzt Ihre finanzielle Förderung für ein klinikweites Update mit unseren IT-Lösungen.
Kontaktieren Sie uns dafür über das Formular oder wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner. Wir beraten Sie gern!
Client Consultant Public & Healthcare
T +49 201 95975253
M +49 172 6191066
E stefan.haupt[at]dextradata[dot]com
DextraData GmbH
Girardetstraße 4
45131 Essen
T
+49 201 959750
E
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